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Anwälte für Markenschutz: Anmeldung, Löschung und Schutz

Durch einen umfassenden Markenschutz wird es möglich, das Aussehen, bestimmte Merkmale oder Eigenarten einer Firma, eines Produktes oder einer Dienstleistung rechtlich zu sichern und sich so vor Nachahmung durch Konkurrenten zu schützen. So schützen Sie nicht nur die Besonderheiten Ihrer Marke, sondern stellen auch eine langfristige Beziehung zwischen Ihrem Unternehmen und Ihren Kunden sicher. Mehr dazu hier.
Anwälte für Markenschutz

Anhand von bestimmten Markennamen, Farben oder Designs erkennen Kunden nicht nur die Qualität eines Produktes oder einer Dienstleistung. Sie verbinden damit meist auch Emotionen, anhand derer sie sich zu einer Marke oder einem Unternehmen hingezogen fühlen. Gerade diese Identifikation mit einem Unternehmen oder einem Produkt macht es so wichtig, einen Wiedererkennungswert zu haben und sich damit von Mitbewerbern abzuheben.

Hier kommt das Markenrecht ins Spiel: Durch einen umfassenden Markenschutz wird es möglich, das Aussehen, bestimmte Merkmale oder Eigenarten einer Firma, eines Produktes oder einer Dienstleistung rechtlich zu sichern und sich so vor Nachahmung durch Konkurrenten zu schützen. Als erfahrene Anwälte für Markenschutz schützen wir nicht nur die Besonderheiten Ihrer Marke, sondern stellen auch eine langfristige Beziehung zwischen Ihrem Unternehmen und Ihren Kunden sicher.

Inhalt
Anwälte für Markenschutz

Sie benötigen Unterstützung bei der Markenanmeldung oder dem Schutz Ihrer Marke oder Kennzeichens? Unsere erfahrenen Anwälte unterstützen Sie gerne jederzeit. Wir beraten und vertreten Sie auch in Fällen, in denen es zu Markenrechtsverletzungen kommt – damit Sie sich auf den Schutz Ihrer IP-Rechte verlassen und auf den Erfolg Ihres Unternehmens konzentrieren können.

Was ist eine Marke?

Marken sind alle rechtlich geschützten Zeichen (auch Wörter), die dazu geeignet sind, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denen anderer Unternehmen zu unterscheiden – so definiert es das deutsche Markengesetz (§ 3 MarkenG).

Ziel ist es, die Herkunft der Produkte oder Dienstleistungen zu kennzeichnen und dem Inhaber der Marke ein Monopolrecht an den Zeichen oder Merkmalen zu verschaffen, sodass dieser sich von Mitbewerbern abheben kann.

Als Marke in Betracht kommen dabei vor allem Wörter wie Namen für Unternehmen oder Produkte, Personennamen, aber auch Abbildungen, Schriftarten, Buchstaben, Zahlen, Klänge (Hörzeichen), Farben oder auch dreidimensionale Gestaltungen wie Formen oder Verpackungen. Es gibt also verschiedene Arten von Marken, zum Beispiel:

  • Wortmarken
  • Bildmarken
  • Wort/-Bildmarken
  • Hörmarken
  • Bewegungsmarken
  • Farbmarken
  • 3D-Marken

Dabei ist auch eine Kombination verschiedener Marken und Zeichen möglich.

Prominente Beispiele

Ein gutes Beispiel ist das Unternehmen und das Getränk Coca-Cola. Hier ist nicht nur die Rezeptur patentrechtlich geschützt.

Es gibt einen umfassenden markenrechtlichen Schutz für die Marke: Neben dem Begriff Coca-Cola ist auch der Schriftzug (sogenannter Font) sowie die Form der Glasflaschen als 3D-Marke geschützt. Und auch der Werbejingle gehört als Hörmarke rechtlich zu “The Coca-Cola Company”.

Ein bekanntes Beispiel für eine Farbmarke ist die deutsche Telekom, die den bekannten Magenta-Farbton als Farbmarke hat schützen lassen.

Bisher nicht rechtlich schützbar sind Geruchsmarken. Auch wenn einige Unternehmen mit bestimmten und markanten Gerüchen arbeiten, sind diese bis jetzt nicht im Markenregister eintragungsfähig.

Was umfasst das Markenrecht?

Das Markenrecht dient in erster Linie dem Markenschutz. Dem Inhaber einer Marke stehen die alleinigen Rechte an der Marke und der Verwendung dieser bei den entsprechenden Dienstleistungen oder Produkten zu. Die Eintragung einer Marke soll vor der unbefugten Nutzung durch Dritte im Geschäftsverkehr schützen. Diese Rechte und Pflichten sind in Deutschland unter anderem im Markengesetz (MarkenG) geregelt.

Welchen Umfang der Markenschutz hat, hängt auch davon ab, wie die Marke eingetragen wird. Marken werden in der Regel für bestimmte Kategorien (sogenannte Nizza-Klassen) eingetragen – und sind dann auch nur in diesem Rahmen geschützt. Ist meine Marke beispielsweise nur für Reinigungsmittel geschützt, liegt bei dem Gebrauch der Marke im Bereich von Textilien unter Umständen keine Verletzung des Markenrechts vor.

Warum sollte ich meine Marke eintragen lassen?

Es gibt keine Pflicht zum Schutz der eigenen Marke. Die Markenanmeldung dient lediglich als Schutz vor Nachahmung und als Wettbewerbsvorteil, ähnlich dem patentrechtlichen Schutz. Wer seine Marke jedoch ohne markenrechtlichen Schutz vertreibt, riskiert nicht nur, dass Mitbewerber die Produkte oder Dienstleistungen nachahmen, sondern auch, dass diese die Marke selbst im eigenen Namen anmelden – und alle anderen Verwender nach Eintragung wegen Markenverletzung verklagen.

In einem solchen Fall können auch Schadensersatzforderungen auf Sie zukommen, wenn Sie die Marke weiter vertreiben. Zusätzlich müssen Sie unter Umständen auch die Marke und das darauf aufbauende Image für die Zukunft vollständig aufgeben. Lassen Sie es daher nicht so weit kommen und schützen Sie Ihre Marke rechtzeitig.

Wenn Sie Ihre Marke nicht eingetragen, aber im Geschäftsverkehr genutzt haben, stehen Ihnen nur wenige rechtliche Möglichkeiten offen, gegen Nachahmer vorzugehen. Ein Vorbenutzungsrecht gibt es im deutschen Markenrecht nicht. Wenn Sie hingegen Ihre Marke rechtlich geschützt haben, können Sie nach der fremden Eintragung innerhalb von 3 Monaten von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen und diese löschen lassen.

Es ist jedenfalls ratsam, frühestmöglich das Markenrecht zu prüfen, um zu erfahren, ob Ihre Marke eintragungsfähig ist und dies dann auch zu tun. So vermeiden Sie zukünftige rechtliche Streitigkeiten und den Verlust Ihrer Monopolstellung auf dem Markt.

Uns ist bewusst, dass eine Markenanmeldung vor allem für junge Unternehmen von der Kostenfrage abhängig ist. Dennoch ist es wichtig, dass Sie in diesem Fall langfristig planen und nicht an den rechtlichen Grundlagen ihrer Unternehmensidentität sparen.

Kontaktieren Sie uns gerne jederzeit für ein unverbindliches Erstgespräch. Wir prüfen in einem zweiten Schritt gerne, ob Ihre Marke eintragungsfähig ist und leiten die notwendigen rechtlichen Schritte für Sie ein. Dabei klären wir Sie selbstverständlich über alle zu erwartenden Kosten auf.

Markenanmeldung – national und international

Für eine Markenanmeldung müssen Sie in der Regel einige Schritte durchlaufen, um die Marke erfolgreich rechtlich zu schützen.

Zunächst kann eine Marke sowohl für Deutschland (also national) als auch für die EU oder international angemeldet werden. Am wichtigsten ist dabei, dass die Marke sich hinreichend von anderen eingetragenen und geschützten Marken unterscheidet.

Eine schlechte Vorbereitung kann den ganzen Prozess nicht nur in die Länge ziehen, sondern vollständig zurückwerfen. Wichtig ist also eine intensive Recherche zum Bestehen der Marke und ihrer Eintragungsfähigkeit.

Was kostet eine Markenanmeldung?

  • Eine deutsche Markenanmeldung kostet für maximal 3 Nizza-Klassen 300 Euro, bei einer Online-Anmeldung sind es 290 Euro. Die Anmeldung erfolgt beim DPMA.
  • Für eine EU-Markenanmeldung müssen Sie sich an das EUIPO wenden. Hier wird für die Anmeldung einer Marke in einer Nizza-Klasse eine Gebühr von 850 Euro fällig. Sollen mehr Klassen geschützt werden, steigen die Kosten entsprechend.
  • Die Anmeldung einer deutschen oder europäischen Marke kann als Grundlage für eine internationale Eintragung über die WIPO dienen.

Markenanmeldung mit EU-Förderung
Wollen Sie in wenigen Schritten und mit niedrigen Gebühren Ihre eigene Marke anmelden? Das ist möglich: Auf Initiative der Europäischen Kommission hat die EU den sog. „Ideas Powered for business SME Fund“ aufgelegt. Dieser Fond hilft kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) ihre geistigen Rechte (z. B. Markennamen) zu schützen. Mithilfe dieses Fonds erhalten KMU bis zum 8.12.2023 eine anteilige Erstattung der amtlichen Gebühren einer Markenanmeldung. Bis zu 1000€!

Die Eintragung bleibt zunächst einmal 10 Jahre bestehen und kann dann beliebig häufig verlängert werden. Mehr Informationen zur Anmeldung einer Marke finden Sie in einem eigenen Beitrag zum Thema.

Markenrechtsverletzung: Das sollten Sie beachten

Egal ob Ihnen eine Markenrechtsverletzung vorgeworfen wird oder Dritte Ihre eigenen Markenrechte verletzt haben – unsere erfahrenen Anwälte unterstützen Sie bei Ihren rechtlichen Anliegen. Wenn Sie abgemahnt wurden, sollten Sie ein paar Handlungshinweise beachten, um sich nicht selbst zu belasten.

Haben Sie eine Abmahnung wegen Markenrechtsverletzung erhalten, werden Sie erfahrungsgemäß dazu aufgefordert, die vorgeworfene Markenverletzung in Zukunft zu unterlassen (sogenannte strafbewehrte Unterlassungserklärung). Der Markeninhaber rügt dabei die Verletzung seiner eingetragenen Marke. Niemals sollten Sie eine Unterlassungserklärung oder andere Vereinbarungen, die einer solchen Abmahnung häufig beiliegen, ohne anwaltliche Prüfung unterzeichnen. Gerne prüfen wir das Schreiben sorgfältig und klären Sie über die rechtlichen Konsequenzen und Möglichkeiten auf.

Um Abmahnungen in Zukunft zu vermeiden, sollten Sie bereits bei Gründung Ihres Unternehmens prüfen lassen, ob Ihre Idee einzigartig ist und Sie diese in der gewünschten Form umsetzen können und sollten – ohne dabei gegen das Markenrecht zu verstoßen.

Ihre Marke wurde nachgeahmt? Der erste Schritt ist eine markenrechtliche Prüfung, auf die meist eine Abmahnung folgt. Unter Umständen kommen auch eine einstweilige Verfügung oder eine Klage in Betracht. Werden Sie auf einen Verstoß gegen Ihre Markenrechte aufmerksam, wenden Sie sich schnellstmöglich an einen Anwalt, der auf das Markenrecht spezialisiert ist. Dabei sind Ihnen unsere Anwälte für Markenschutz behilflich. Gemeinsam setzen wir Ihre Markenrechte durch.

Anwälte für Markenschutz: Das Wichtigste in Kürze

  • Der Schutz Ihrer Marke kann umfassend sein – nicht nur Namen und Bilder, sondern auch Farben, Formen oder Töne sind eintragungsfähig.
  • Der Markenschutz dient dazu, Nachahmern zu verbieten, Ihre Marke im Geschäftsverkehr zu verwenden und gibt Ihnen und Ihren Kunden damit eine rechtliche Sicherheit.
  • Verstößt jemand gegen Ihre Markenrechte, können Abmahnung, einstweilige Verfügungen und Klagen Abhilfe schaffen. Ihnen stehen unter Umständen neben Unterlassungsansprüchen auch Schadensersatz bei einem Verstoß zu.
  • In Deutschland kostet die Markenanmeldung 290 bzw. 300 Euro. In der EU liegen diese Kosten bei 850 Euro und international variieren die Kosten, je nachdem, in welchen Ländern der Schutz greifen soll.

Unsere Anwälte für Markenschutz unterstützen Sie bei der Anmeldung, Löschung und beim Schutz der Marke. Auch bei Abmahnungen stehen wir Ihnen zur Seite. Gerne beraten wir Sie auch dazu, ob in Ihrem Fall eine Markenüberwachung sinnvoll ist.

Haben Sie für sich Beratungsbedarf erkannt, melden Sie sich jederzeit gerne bei uns. Eine E-Mail an rae@elbkanzlei.com oder ein Anruf unter +49 40 55431902 genügt. Gern können Sie auch unser Kontaktformular verwenden: https://www.elbkanzlei.com/kontakt/.

Bildquellennachweis: © Canva / AndreyPopov

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